
Netzanschlüsse werden durch den Netzbetreiber hergestellt, betrieben und erforderlichenfalls stillgelegt. Die Herstellung und Änderung des Netzanschlusses ist vom Anschlussnehmer schriftlich in Auftrag zu geben. Der Netzbetreiber verlangt, das von ihm zur Verfügung gestellte Anmeldeverfahren zu verwenden.