Die SWM Infrastruktur Region GmbH führt entsprechend der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) ein Installateurverzeichnis. Installationsunternehmen deren Firmensitz sich im Netzgebiet der SWM Infrastruktur Region GmbH befindet können sich in das Installateurverzeichnis eintragen lassen.
Eine Eintragung in das Installateurverzeichnis kann über den Online-Antrag zur Installateureintragung beantragt werden. Wir senden umgehend die erforderlichen Unterlagen und das Formular für die Eintragung zu:
Online Antrag
Verträge mit Installationsunternehmen zur Herstellung von Gas- und Wasserinstallationen
Die Eintragung in das Installateurverzeichnis der SWM Infrastruktur Region GmbH erfolgt auf Grundlage der „Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen“ vom 3. Februar 1958 in der Fassung vom 01. März 2007.
Der Vertrag schafft die Voraussetzungen für die Eintragung in das gemäß § 13 (2) NDAV bzw. §12 (2) AVBWasserV vom Netzbetreiber zu führende Installateurverzeichnis. Er enthält die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Netzbetreibers und des Installationsunternehmens bei der Herstellung, Veränderung und Instandsetzung von Gas- und Wasseranlagen des Anschlussnehmers.