Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Der Netzbetreiber SWM Infrastruktur Region GmbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 26.10.2006 (mit Änderung vom 17.10.2008) jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten jeweils die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der SWM Infrastruktur Region GmbH zur NDAV sowie das Preisblatt „Netzanschlüsse“.
Musterverträge
Die nachfolgenden Veröffentlichungen der Musterverträge enthalten die allgemeinen Bedingungen für Letztverbraucher im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Netzanschlussvertrages für den Anschluss an das Gasverteilungsnetz der SWM Infastruktur Region GmbH.
Vertragsanpassung
Information über Vertragsanpassungsmöglichkeiten gem. § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG
Verträge des Netzanschlusses an das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck, die bis zum 12. Juli 2005 geschlossen wurden, werden von Seiten der SWM Infrastruktur Region GmbH angepasst. Für diese Vertragsverhältnisse gelten ab dem 24.04.2007 die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck – Niederdruckanschlussverordnung – NDAV (Bundesgesetzblatt vom 7. November 2006, Teil I, S. 2485 ff.).