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Netzzugang
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Das Gasnetz der SWM Infrastruktur Region GmbH steht Transportkunden und Letztverbrauchern diskriminierungsfrei zur Verfügung.Die Nutzung des Netzes erfolgt nach den Maßgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, der Gasnetzzugangs- und den Gasnetzentgeltverordnung, sowie nach der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs.1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen.
Auf den untergeordneten Seiten sind die nötigen Informationen zum Netzzugang bei der SWM Infrastruktur Region GmbH zu finden.
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Beitritt
Die SWM Infrastruktur Region GmbH ist am 17.08.2006 der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs.1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen beigetreten.Bilder
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Erklärung
Die SWM Infrastruktur Region GmbH erklärt sich hiermit gemäß § 20 Abs. 4 Vereinbarung zur Kooperation gemäß § 20 Abs. 1b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen bereit bestehende Netznutzungsverträge an in dieser Kooperationsvereinbarung enthaltenen Vertragsbedingungen anzupassen.
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Netzbetreiberwechsel
Mit Wirkung zum 01.01.2008 hat die SWM Infrastruktur Region GmbH das Gasversorgungsnetz der Gasversorgung Germering GmbH gepachtet und übernimmt ab diesem Zeitpunkt alle Aufgaben des Netzbetriebs. Weitere Informationen über dieses Netz können hier abgerufen werden.Bilder
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Umsetzung Beschluss BK7-06-067 der BNetzA (Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas - GeLi Gas)
Ab dem 01.08.2008 wird die SWM Infrastruktur Region GmbH für die Abwicklung des Lieferantenwechselprozesses (Datenformat UTILMD), der Messwertübertragung (Datenformate MSCONS und REQDOC) und für Kontrollnachrichten (Datenformat CONTRL) nur noch mit den elektronischen Datenformaten (EDIFACT-Formate) kommunizieren. Dies betrifft sowohl Datenversand als auch den -empfang. Der Versand der Netznutzungsabrechnung wird weiterhin in Papierform erfolgen. Eine Umsetzung der Abrechnungsdatenformate INVOIC und REMADV, sowie der Kontrollnachricht APERAK wird zeitnah an dieser Stelle bekannt gegeben. Alle genannten Nachrichtentypen können ab sofort getestet werden. Alle relevanten Informationen zu den elektronischen Datenformationen sind im Datenaustauschblatt (Link zu nachstehender Datei) vorhanden.
Im Bezug auf die Umsetzung des Beschlusses weist die SWM Infrastruktur Region GmbH darauf hin, von der Option nach Ziffer 4 Satz 1 des Beschlusses Gebrauch zu machen. Demnach kann der Datenaustausch von der mit unserem Unternehmen verbundenen Vertriebsorganisation - der SWM Versorgungs GmbH (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) - abweichen. Die übrigen Lieferanten erhalten Informationen im Tenor des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und von gleichwertiger Qualität.
