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Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

  
Der Netzbetreiber SWM Infrastruktur Region GmbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 26.10.2006 (mit Änderung vom 17.10.2008) jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten.

 » download  Die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) (PDF-Datei, ca. 150 KB)

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten jeweils die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der SWM Infrastruktur Region GmbH zur NDAV sowie das Preisblatt „Netzanschlüsse“.

 » download  Ergänzende Bedingungen der SWM Infrastruktur Region GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) (PDF-Datei, ca. 90 KB)

 » download  Preisblatt “Netzanschlüsse“ der SWM Infrastruktur Region GmbH (PDF-Datei, ca. 220 KB)

Die Ergänzenden Bedingungen der SWM Infrastruktur Region GmbH zur NDAV finden Anwendung auf alle nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse und auch auf alle Anschlussnutzungsverhältnisse, die vor dem Inkrafttreten der NDAV entstanden sind. Betreffend dieser Rechtsverhältnisse treten die bisher verwandten Ergänzenden Bedingungen der SWM Infrastruktur Region GmbH außer Kraft.
  

  Vertragsanpassung nach 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG

Verträge des Netzanschlusses an das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck, die bis zum 12. Juli 2005 geschlossen wurden, werden von Seiten der SWM Infrastruktur Region GmbH angepasst. Für diese Vertragsverhältnisse gelten ab dem 24.04.2007 die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck – Niederdruckanschlussverordnung – NDAV (Bundesgesetzblatt vom 7. November 2006, Teil I, S. 2485 ff.).