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Netzanschluss

   
Der Netzanschluss ist die Anbindung von Letztverbrauchern, Erzeugungs- und Speicheranlagen sowie nachgelagerter Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze an das Verteilungsnetz der SWM Infrastruktur Region GmbH auf vertraglicher Grundlage mittels Leitungen.

Rechtsgrundlage für den Netzanschluss ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 mit den §§ 17 – 19 sowie die nachgelagerten Verordnungen über die "Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck" (Niederdruckanschlussverordnung (NDAV))

Die nachfolgenden Veröffentlichungen enthalten die allgemeinen Bedingungen sowie die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss.